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Mitglied kann jeder werden, der die Satzung anerkennt und durch sein Verhalten die Gewähr bietet, dass er sich in die sportliche Gemeinschaft einordnet.
Die Erklärung zum Beitritt als ordentliches Mitglied hat schriftlich zu erfolgen
und bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
Der Beitrag wird jährlich spätestens zum 15. Februar abgebucht.
Bei einem Vereinswechsel wird der Beitrag erst im drauf folgendem Jahr erhoben.
Beim Beitritt Jugendlicher und Erwachsener in dem Jahr, in dem sie die Altersgrenze zur nächsten Beitragsstufe überschreiten, wird der günstigere Beitrag erhoben. Gleiches gilt bei bestehender Mitgliedschaft.
Die Austrittserklärung hat schriftlich zum Jahresende zu erfolgen. Rückwirkende Kündigungen können nicht anerkannt werden.
Eine Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis kann der Vereinsausschuss vornehmen, wenn ein Mitglied trotz erfolgter Mahnung drei Monate mit der Zahlung im Rückstand geblieben oder Entschädigungsverpflichtungen in dieser Zeit nicht nachgekommen ist.
Die Streichung entbindet nicht von der Forderung des Vereins an den Ausgeschiedenen.
Jahresbeiträge | |
Kinder bis 14 Jahre | 25,00 EUR |
Jugendliche 14 bis 18 Jahre | 35,00 EUR |
Erwachsene ab 18 Jahre | 50,00 EUR |
Familienbeitrag | 80,00 EUR |
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